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   VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374   

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https://dejure.org/2015,700
VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374 (https://dejure.org/2015,700)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374 (https://dejure.org/2015,700)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 20 ZB 14.1374 (https://dejure.org/2015,700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; voraussichtliches Unterliegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsweise Anordnung einer TBC-Untersuchung durch das Veterinäramt

  • rewis.io

    Keine Rechtsverletzung durch Allgemeinverfügung wegen Termin zur TBC-Untersuchung von Rinderbeständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 161 Abs. 2 S. 1
    Zwangsweise Anordnung einer TBC-Untersuchung durch das Veterinäramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
    Eine objektive Rechtswidrigkeit des umstrittenen Verwaltungsaktes genügt nicht, sondern einem Feststellungsbegehren darf nur entsprochen werden, soweit der Kläger durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt worden ist und der betreffende Verwaltungsakt deshalb hätte aufgehoben werden müssen, wenn er sich nicht erledigt hätte (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2007, BVerwG 6 C 39.06).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
    Lagen nach alledem keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung des Klägers durch das Schreiben des Landratsamtes vom 21. März 2014 in regelnden Teilen vor, kam es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, ob überhaupt ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr vorlag (dazu BVerwG, U.v. 21.3.2013, BVerwG 3 C 6.12 sowie BVerwG, U.v. 25.8.1993, BVerwG 6 C 7.93), und ob dieses im Hinblick auf das Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes am 1. Mai 2014 entfallen wäre.
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
    Lagen nach alledem keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung des Klägers durch das Schreiben des Landratsamtes vom 21. März 2014 in regelnden Teilen vor, kam es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, ob überhaupt ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr vorlag (dazu BVerwG, U.v. 21.3.2013, BVerwG 3 C 6.12 sowie BVerwG, U.v. 25.8.1993, BVerwG 6 C 7.93), und ob dieses im Hinblick auf das Inkrafttreten des Tiergesundheitsgesetzes am 1. Mai 2014 entfallen wäre.
  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
    Die von den Beteiligten abgegebenen übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Hauptsache bewirken zugleich auch die Erledigung des Antragsverfahrens auf Zulassung der Berufung (BVerwG vom 28.8.1985 BVerwGE 72, 93; BayVGH vom 8.10.2008 Az. 20 ZB 08.30296).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96

    Erlaubnisfreier Aufenthalt; Aufenthaltsbeschränkung; Ermessensentscheidung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
    Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).
  • VGH Bayern, 18.08.2014 - 20 CS 14.1675

    Tierseuchenrecht; Untersuchung des Rinderbestandes; Gebot hinreichend konkret;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
    Eine Rechtswidrigkeit und Rechtsverletzung allein durch Bestimmung des Untersuchungstermins auf den 25. März 2014 und der Untersuchung durch das Veterinäramt (statt eines beauftragten Tierarztes) hat der Kläger auch angesichts der bestandskräftigen Allgemeinverfügung plausibel nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich; ein aufzuklärendes Risiko, dass in einem Rinderbestand im Allgäu Tuberkulose vorhanden ist, besteht auch ohne Risiko erhöhende Faktoren wie den sommerlichen Aufenthalt der Tiere auf einer Alm (BayVGH, B.v. 18.8.2014, Az. 20 CS 14.1675).
  • VGH Bayern, 08.05.2014 - 20 CS 14.793

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; Tuberkulintest; Vorgehensweise

    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
    Dies trifft hier auch für das Alter der zu untersuchenden Rinder zu, das abweichend von der Allgemeinverfügung von sechs auf zwölf Monate heraufgesetzt worden war und insoweit abweichend von dieser Allgemeinverfügung keine Verböserung, sondern eher eine Erleichterung für den Betrieb des Antragstellers brachte (anders noch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren BayVGH, B.v. 8.5.2014, 20 CS 14.793, ohne auf die konkreten Verhältnisse im Landkreis einzugehen).
  • VGH Bayern, 24.11.1998 - 23 ZB 98.1573
    Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
    Das Verfahren ist deshalb einzustellen und das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 13. Mai 2014 für unwirksam zu erklären (§ 125 Abs. 1, § 92 Abs. 3 VwGO analog; § 173 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO analog; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., Rn. 15 zu § 161; Eyermann, VwGO, 14. Aufl., Rn. 14 zu § 161; BayVGH vom 24.11.1998 Az. 23 ZB 98.1573).
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